Elternbrief Nr. 56 – 06. April 2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Niedersächsische Kultusminister hat am 01. April 2021 verfügt, dass alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen, vor dem Besuch des Unterrichts einen Corona-Selbsttest zu Hause durchführen müssen. Die ursprünglich vorgesehene Einverständniserklärung der Eltern entfällt somit. Diese wird durch ein Elterninfo, das von den Eltern und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss, ersetzt.
Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sowie alle Beschäftigten in Schule testen sich in der Regel zweimal pro Woche (Montag + Mittwoch) vor Unterrichtsbeginn zu Hause. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Durchführung und das negative Test-Ergebnis auf einem entsprechenden Formular. Zu Beginn des ersten Unterrichtsblocks am Testtag kontrollieren die Lehrkräfte die Bestätigungen der Eltern. Sollte zu Hause keine Testung erfolgt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen worden sein, kann eine Nachtestung in der Schule nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Bei positivem Testergebnis oder bei Verweigerung der Selbsttestung muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich die Schule verlassen, ggf. holen die Eltern ihr Kind ab. Zur Überprüfung des Ergebnisses nehmen die Eltern Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Schülerin oder der Schüler die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch keinen Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen. Bei einem positiven Testergebnis zu Hause darf die Schülerin oder der Schüler die Schule nicht besuchen. Die Schule muss umgehend informiert werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert.
Die benötigten Test-Kits erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule und nehmen sie für den Einsatz in der nächsten Präsenzphase mit nach Hause. Die Test-Kits dürfen nur zu diesem Zweck an den vorgegebenen Tagen (Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag) verwendet werden.
Da die Schülerinnen und Schüler zu Hause in der Regel nicht über die erforderlichen Test-Kits verfügen, ist für die erste Woche direkt nach den Osterferien folgende Sonderregelung erforderlich:
- Der Montag nach den Ferien (12. April 2021) wird als „Abholtag“ für beide Gruppen (A+B) genutzt. An diesem Tag findet kein Präsenzunterricht statt!
- Die Tests werden am Montag (12.04.´21) nach einem festgelegten Plan gegen Unterschrift ausgegeben.
- In der Woche nach den Ferien (15. KW) finden die Tests der Gruppe B ausnahmsweise am Dienstag (13.04.´21) und am Donnerstag (15.04.´21) statt.
- ab der 16. Kalenderwoche werden die Tests jeweils montags und mittwochs durchgeführt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Elternbriefen und Informationsschreiben des niedersächsischen Kultusministeriums.
Die Ausgabe der Test-Kits am 12.04.2021 erfolgt, wie bereits die Zeugnisausgabe zum Halbjahr, an unseren Eingängen nach folgendem Plan:
Wie bereits bei der Zeugnisausgabe sind in Ausnahmefällen auch individuelle Ausgaben über unser Sekretariat möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Tests für Mitschüler mitgenommen werden (gegen Unterschrift).
Wir stehen erneut vor einer großen logistischen Herausforderung – sowohl Sie als Eltern als auch wir. Ich wünsche uns allen eine baldige Verbesserung der Lage und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht mit ganzen Lerngruppen!
Herzliche Grüße