Freiwilliges Impfangebot an der Realschule Diepholz

Der Landkreis Diepholz initiiert unter Federführung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am 9. und 10.  November 2021 (1. Impfung) sowie am 30. November und 1. Dezember (2. Impfung) ein freiwilliges Impfangebot an der Realschule Diepholz. Die Impfungen werden zeitlich zwischen 9 Uhr und 15:30 Uhr durchgeführt.

Das Impfangebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr sowie an alle bisher ungeimpften Eltern.

Für die Schülerinnen und Schüler gilt dabei:

  • im Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der/des Erziehungsberechtigen erforderlich, siehe Link. Die Erziehungsberechtigten können, müssen aber nicht bei der Impfung anwesend sein.
  • ab dem 16. Lebensjahr ist keine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten mehr erforderlich.

Folgende Unterlagen (siehe Link) sind bis zum 8.11.2021 ausgefüllt und ggf. unterschrieben bei der Klassenleitung abzugeben:

  • Identitätsnachweis (Impfling)
    • Mitbringen von Personalausweis/Reisepass
  • Kopie – Identitätsnachweis (Sorgeberechtigte Person)
    • Erforderlich, wenn sorgeberechtigte Person nicht vor Ort
  • Aufklärungsmerkblatt
    • Ausgedruckt und unterschrieben
  • Anamnese- und Einwilligungsbogen
    • Ausgedruckt und unterschrieben
  • Impfausweis (falls vorhanden)

Die erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie die gängigen Übersetzungen sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

sowie:

Anamnese-Einwilligung (interaktiv)

Anamnese-Einwilligung (interaktiv, barrierefrei)

Aufklärungsmerkblatt (interaktiv)

Aufklärungsmerkblatt (interaktiv, barrierefrei)

Die auszufüllenden Dokumente sind ebenfalls in der Anlage zu finden. Diese können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

 

Nur mit dem Vorhandensein der vollständigen Unterlagen ist eine Impfung möglich!

Der Termin über die Impfung der Schülerinnen und Schüler wird Ihrem Kind zeitnah mitgeteilt.

Hinweis: Ein gesonderter ÖPNV bzw. eine geänderte Schülerbeförderung an den jeweiligen Impftagen kann nicht erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

A. Brockmeyer