Elternbrief Nr. 48 (Februar 2019)

Liebe Eltern,

am 04. Februar begann unser zweites Schulhalbjahr. Daher möchte ich Sie zu Beginn dieses neuen Halbjahres in bewährter Form über einige Entwicklungen und Veränderungen an unserer Schule informieren.

Es gab zum zweiten Schulhalbjahr einige Veränderungen im Lehrerkollegium. Frau Kiene und Frau Burwinkel haben ihre Elternzeit angetreten. Als neue Lehrkraft haben wir Frau Bye-Reiners mit den Fächern Deutsch und Musik an unserer Schule einstellen können. Ferner hat Frau Fischer als Lehrerin im Vorbereitungsdienst mit den Fächern Mathematik und Erdkunde ihren Dienst an unserer Schule angetreten. Dadurch bedingt, mussten wir beim Lehrereinsatz im zweiten Schulhalbjahr einige Veränderungen vornehmen. Ab Mitte März wird Herr Brockmeyer für zwei Monate in Elternzeit gehen. Wir werden den Ausfall weitestgehend über Vertretungsunterricht auffangen können. Trotzdem kann es an einigen Stellen zu Unterrichtsausfällen kommen.

Unser Nachmittagsangebot haben wir nahezu unverändert zum zweiten Halbjahr übernehmen können. In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz auf unsere Regelung zum Verlassen des Schulgrundstücks eingehen: Auch in der Mittagspause (sofern die Schülerin / der Schüler für den Ganztag angemeldet ist), ist den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 5-10 ein Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung gilt zum Schutz der Personen und erfüllt die gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht der Schule, welche sich auch darauf erstreckt, dass Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I nicht unbefugt das Schulgrundstück (die Mediothek gehört ebenfalls nicht zum Schulgelände) verlassen. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes entfällt diese Aufsichtspflicht und das Verlassen stellt einen Verstoß gegen unsere Schulordnung dar.

Bitte beachten Sie, dass außerhalb des Schulgeländes unter Umständen kein oder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden durch den Gemeinde-Unfallversicherungsverband besteht. Sofern eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, kann die Schule unter bestimmten Voraussetzungen das Verlassen des Schulgeländes erlauben. Ein entsprechendes Formular ist im Sekretariat erhältlich. Ich bitte Sie jedoch genau zu prüfen, ob Sie Ihrem Kind eine schriftliche Einverständniserklärung zum Verlassen des Schulgeländes in Freistunden oder während der Mittagspause erteilen. Gerade bei Schülerinnen und Schülern, bei denen das Elternhaus nicht in der näheren Umgebung der Schule liegt und damit die Möglichkeit eines häuslichen Aufenthalts entfällt, raten wir davon ab.

Auf der letzten Gesamtkonferenz haben wir die z.T. schlechte Hausaufgabenmoral thematisiert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz hat eine Arbeitsgruppe im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen ein Hausaufgabenkonzept (PDF).  erarbeitet. Das Konzept enthält neben einigen grundlegenden Informationen und Tipps zu Lernstrategien auch einen Katalog an genormten Sanktions- und Hilfsmaßnahmen: Nicht erledigte Hausaufgaben (NEH) werden dokumentiert. Nach 5 NEH erfolgt eine Information an die Erziehungsberechtigten. Als Erziehungsmaßnahme nimmt der Schüler / die Schüler/in an einer gesonderten Reflexionszeit in der Schule teil. Im Rahmen dieser Reflexionszeit erhält der Schüler / die Schülerin die Möglichkeit die Hausaufgaben nachzuholen.

Nach insgesamt 10 NEH erfolgt eine weitere Information an die Eltern verbunden mit einer weiteren Reflexionszeit in der Schule und zusätzlich einer Abstufung des Arbeitsverhaltens. Nach insgesamt 15 NEH erfolgt die Einladung zu einem Gespräch mit Klassenlehrer/in und Schulleitung und eine weitere Abstufung des Arbeitsverhaltens. Nach 20 NEH wird die Verletzung der schulischen Pflichten in einer Klassenkonferenz erörtert. Lehrkräfte und Beratungslehrer stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen, Hilfestellungen und Problemlösungen zur Verfügung. Das gesamte Konzept stellen wir Ihnen in den nächsten Tagen auf unserer Homepage (www.realschule-diepholz.de) zur Verfügung.

Neben den Problemen mit nicht angefertigten Hausaufgaben haben sich in den vergangenen Jahren vermehrt Tendenzen gezeigt, dass es gerade in den unteren Jahrgängen unserer Schule eine Häufung von Unterrichtsstörungen gibt. Um allen Schülern unserer Schule einen möglichst störungsarmen Unterricht ermöglichen zu können, haben wir unser pädagogisches Konzept um die
„Auszeiten-Regelung“ erweitert.

Diese Regelung sieht vor, dass die Schüler, welche den Unterricht mehrfach massiv stören, nach Ermahnung und Verwarnung in einen anderen Unterrichtsraum geschickt werden, in dem sie ihr Verhalten schriftlich reflektieren und nach einer bestimmten Zeit wieder in den ursprünglichen Klassenraum zurückgeschickt werden. Sollten diese sogenannten „Auszeiten“ mehrfach erforderlich sein, muss der Schüler dies mit einem Mitglied des Beratungsteams unserer Schule besprechen, um einen Plan für eine Verhaltensänderung zu erarbeiten. Ist dies nicht möglich oder stört der Schüler weiterhin den Unterricht, wird ein Elterngespräch und schließlich eine Klassenkonferenz anberaumt.

Diese Regelung wird ab sofort in den Jahrgängen 5 – 7 angewendet und am Ende des Schuljahres evaluiert.

Bei der Freizeitgestaltung unserer Schülerinnen und Schüler beobachten wir eine zunehmende Digitalisierung. WhatsApp, Snapchat, Instagram und Co sind ständige Begleiter im Alltag von Jugendlichen. Ein Großteil der Kommunikation hat sich in soziale Netzwerke und Communities verlagert. Um den Schülerinnen und Schülern eine Orientierungshilfe zu geben und Missbrauch vorzubeugen haben wir mithilfe der Initiative „ins-netz-gehen.de“ das Projekt „Net-Piloten“ an unserer Schule initiiert. Ziel des Projekts ist eine Erhöhung des Kenntnisstandes über negativen Folgen und möglichen Missbrauch der digitalen Medien. Dabei folgt das Projekt dem „Peer“ – Ansatz. Das heißt, es kommen Personen zum Einsatz, die nahe an der Zielgruppe sind. Gleichaltrige junge Menschen werden als „Peer“-Group bezeichnet. Die „Net-Piloten“, vorrangig Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 und 9, dienen dabei als Vorbilder für Mitschülerinnen und Mitschüler der Jahrgangsstufe 6. In der vergangenen Woche konnten wir durch unsere Schulsozialarbeiterin Frau Fluck und ein kleines Team von Lehrkräften die „Net-Piloten“ ausbilden und qualifizieren. Diese geschulten „Net-Piloten“ werden nun in den nächsten Wochen Präventionsveranstaltungen im Jahrgang 6 durchführen.

Zum Schluss noch einige wichtige Termine für dieses zweite Schulhalbjahr in Auswahl. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Schulhomepage www.realschule-diepholz.de .

07.03.2019

Schnuppertag

18./19./21. 03.2019

Mündliche Prüfungen Englisch Klasse 8

11.03. – 22.03.2019

Betriebspraktikum Klasse 9

02.04. – 04.04.2019

Mündliche Abschlussprüfung Englisch

26.04.2019

„blaue Briefe“

26.04.2019

Abschlussprüfung Deutsch

29.04.2019

Berufeparcours

07.05.2019

Abschlussprüfung Englisch

09.05.2019

Abschlussprüfung Mathematik

04.06. – 06.06.2019

Mündliche Abschlussprüfungen

27.06.2019

Abschlussfeier

03.07.2019

Zeugnisausgabe

Ich wünsche Ihnen ein paar sonnige Wintertage und einen baldigen Frühlingsanfang!

Herzliche Grüße

M. Bahr 

Diepholz, 19.02.2019

 

 

Elternbrief Nr. 47 im September 2018

Elternbrief Nr. 46 im April 2018 (PDF)

Elternbrief Nr. 45 im Januar 2018 (PDF)

Elternbrief Nr. 44 im September 2017 (PDF)

Elternbrief Nr. 43 im Januar 2017 (PDF)

Elternbrief Nr. 42 im September 2016 (PDF)