Elternbrief Nr. 61 – 03. November 2021

Handynutzung an der Realschule Diepholz 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,  

mehrere Vorkommnisse an unserer Schule zwingen uns, den Gebrauch von Handys und Smartphones an und in unserer Schule neu zu regeln. Internet, Handy, Smartphone und andere digitale Speichermedien gehören zur Lebenswelt in unserer Gesellschaft. Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Medien muss daher ein wichtiges Bildungsanliegen von Schule und Elternhaus sein. Die technischen Möglichkeiten der heutigen Geräte ermöglichen es, Musik abzuspielen, Sprache aufzuzeichnen, zu fotografieren und zu filmen, im Internet zu surfen, sich öffentlich in Wort und Bild kundzutun oder diese Daten zu übertragen oder ins Internet zu stellen. Diese Möglichkeiten sind vielfältig und verleiten unsere Schülerinnen und Schüler immer wieder dazu, die Grenzen des Anstands gegenüber Mitschülern, Lehrern oder anderen Personen zu überschreiten. Wir müssen immer wieder feststellen, dass sich viele Jugendliche offenbar nicht bewusst sind, dass sie gegebenenfalls rechtliche Grenzen überschreiten und die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzen. Folgende Probleme sind an unserer Schule bereits aufgetreten: 

  • Die Veröffentlichung von Tonaufnahmen, Videoclips oder Bildern, u. a. von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrerinnen und Lehrern ohne deren ausdrückliches Einverständnis.
  • Die unerlaubte Nutzung eines Smartphones während Klassenarbeiten.
  • Aufnahmen in geschützten Räumen (z.B. Toiletten).
  • Die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, pornografischen oder anderen illegalen Inhalten.

Daher möchten wir zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler die Nutzung dieser Geräte an unserer Schule neu überdenken und regeln. Aktuell ist eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt, die Regelungen an der RS-Diepholz zu überarbeiten und an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung gilt folgende vorläufige Regelung auf unserem Schulgelände:

Für die Jahrgänge 5-7 und im Stammgebäude der Realschule Diepholz und seinen Schulhöfen ist die Nutzung von Handys während des Unterrichts und während der Pausen untersagt. Das bedeutet, dass im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten sind (Die Regelung gilt im Stammgebäude der Realschule Diepholz auch für die Jahrgangsstufen 8-10). Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein anderes digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. Lehrkräfte und das Sekretariat können Ausnahmen gestatten, um z. B. Busverspätungen oder unerwartete Ereignisse zu Hause mitzuteilen. Auch Sie, verehrte Eltern, möchten wir bitten, Ihre Kinder während der Schulzeit nicht über das Handy zu kontaktieren, sondern für wichtige Mitteilungen den Weg über das Sekretariat (05441-92680) zu wählen. Bitte beachten Sie auch die mit Veröffentlichung dieses Elternbriefes allgemein gültige Regelung bei nachstehend genannten Fällen: 

  • Bei der Anfertigung unerlaubter Bild-, Film- oder Tonaufnahmen im Unterricht, im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände (§ 22 KUG – Recht am eigenen Bild) wird nach Prüfung des Einzelfalls eine Ordnungsmaßnahme nach §61 NSchG verhängt. Dies kann je nach Schwere des Vergehens bis zur sofortigen Suspendierung führen.
  • Bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten hat die betroffene Person die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten (Anzeige u. a.).
  • Werden Bild-, Film- oder Tonaufnahmen in geschützten Räumen (Umkleidekabine/Toilette) angefertigt und/oder veröffentlicht, oder besteht der begründete Verdacht, dass gewaltverherrlichende (§ 131 StGB), pornografische (§ 184 StGB) oder extremistische Inhalte (§§ 86, 130 StGB) gespeichert, konsumiert oder verbreitet werden, oder werden Persönlichkeitsrechte in Wort, Bild oder Schrift verletzt (z. B. Beleidigung – § 185 StGB, üble Nachrede – § 186 StGB, Verleumdung – 187 StGB), wird unabhängig von der ausgesprochenen Ordnungsmaßnahme nach §61 (Ausschluss vom Unterricht, Androhung der Suspendierung, Schulverweis) in Absprache mit der betroffenen Person die Polizei durch die Schulleitung eingeschaltet.

Zusammenfassung: Handys und Smartphones sind beim Betreten des Schulgeländes für die Jahrgänge 5-7 und auf dem Schulgelände der Realschule während der regulären Unterrichtszeiten grundsätzlich auszuschalten. Sie dürfen erst nach Unterrichtsschluss außerhalb des Schulgebäudes wieder eingeschaltet werden. Im Klassenzimmer sind damit alle Handys in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche aufzubewahren. In den Pausen ist das Mitführen von Handys in ausgeschaltetem Zustand gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy von der jeweiligen Lehrkraft eingezogen werden. Der Einzug erfolgt dann in der Regel für die Dauer des Schultages. Wir behalten uns auch vor, das Handy in bestimmten Fällen nur an die Erziehungsberechtigten wieder auszuhändigen. Bei wiederholtem Verstoß wird nach Prüfung des Einzelfalls eine Ordnungsmaßnahme (z. B. Verweis) erteilt. Ergänzende Hinweise: 

  • Jegliche Verwendung von entsprechendem Zubehör (z. B. Kopfhörer) während der Unterrichtszeiten ist untersagt. Dieses ist in der Schultasche aufzubewahren.
  • In Prüfungssituationen werden nicht ausgeschaltete Handys bzw. nicht in den Schultaschen befindliche Handys als Täuschungsversuch (Note: „ungenügend“) gewertet.
  • Wenn Schüler elektronische Geräte in die Schule mitbringen, geschieht dies in jedem Fall auf eigene Gefahr. Es besteht kein Versicherungsschutz für die Geräte.

Die Schule lehnt jegliche Verantwortung für diese Geräte ab (z. B. bei Diebstahl oder Beschädigung). Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern immer wieder über Grenzen und Gefahren der Handy- und Internetnutzung. Wertvolle Hilfen für eine gemeinsame Besprechung zu Hause bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Handy ohne Risiko. Mit Sicherheit mobil – ein Ratgeber für Eltern“. Diese können Sie kostenfrei im Internet beziehen (https://www.luebeck.de/files/bildungsportal/familie_und_bildung/Jugendliche/Kinder-und_Jugendschutz/handy-ohne-risiko-broschuere-data.pdf). Auch die Schule berät Sie über die schulischen Präventionsmaßnahmen hinaus gerne.

Mit freundlichen Grüßen

M. Bahr

 


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