Förderkonzept der Realschule Diepholz

Grundsatz

Jede Schülerin und jeder Schüler der Realschule Diepholz hat ein Recht darauf, mit seinen Stärken und Schwächen als Individuum wahrgenommen zu werden. Wir haben die Pflicht und das Recht, unsere Schüler und Schülerinnen ganzheitlich  in Bezug auf ihren schulischen und persönlichen Entwicklungsstand zu fokussieren und auf positive Veränderungen hinzuwirken. Ziel unseres Förderkonzeptes ist es, Schwächen zu verbessern um schulischen Misserfolg zu vermeiden und Stärken zur Weiterentwicklung auszubauen.

Wir informieren Schüler und Eltern über Fördermöglichkeiten und beraten sie gegebenenfalls über den individuellen Förderbedarf.

 

Welche Kriterien leiten uns bei der Feststellung des Förder- oder Forderbedarfs?

Neben der Beobachtung der Leistungsentwicklung in den einzelnen Fächern bedarf es des pädagogischen Blickes auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und auf das beeinflussende Umfeld, in dem die Schülerin, der Schüler aufwächst.

Jeder Unterricht, jedes Miteinander bietet die Gelegenheit, Schülerinnen und Schüler mit ihren Fähigkeiten, Problemen, Neigungen und Interessen zu beobachten. Wechselnde Arbeits- und Sozialformen bieten die Möglichkeit, die Persönlichkeitsmerkmale und das Lern- und Denkverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler besser kennen zu lernen. Gespräche mit der Schülerin oder dem Schüler sowie den Eltern ergänzen die Beobachtungen.

Aus der regelmäßigen und differenzierten Beobachtung erwachsen folgende Kriterien zur Entscheidung, ob ein Kind gefördert oder gefordert wird:

  •       die Leistungen in den Fächern
  •       die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen
  •       der Entwicklungsstand und die Entwicklungsprognose im Arbeits- und Sozialverhalten
  •       das Lebensumfeld
  •       besondere Vorlieben, Interessen, Stärken und Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers

 

Wie dokumentieren wir die Lernentwicklung unserer Schüler?

Die Leistungen in den Kernfächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten werden jedes Halbjahr  in den Lernentwicklungsbögen erfasst. Hier können individuelle Stärken und Schwächen notiert werden.

 

Wie verständigen wir uns auf den individuellen Förderplan des jeweiligen Schülers / der jeweiligen Schülerin?

Verantwortlich für die Förderung von maximal 3 Schüler/innen pro Kernfach  ist der jeweilige Fachlehrer. Ein Kind sollte zeitgleich nur in einem Fach gefördert werden. Die zu verbessernden Kompetenzen, die Maßnahmen und die Ziele werden im LE-Ordner notiert. Die Kernfachlehrkräfte und die Fachlehrkräfte, die mehr als drei Stunden in einer Klasse unterrichten, verständigen sich auf regelmäßig stattfindenden pädagogischen Dienstbesprechungen über die Fördermaßnahmen. Die  pädagogischen Dienstbesprechungen finden für die 8. bis 10. Klassen am Beginn des 2. Halbjahres statt, für die Klassen 5 bis 7 nach den Herbstferien. Der Termin der unteren Klassen wird auch von Lehrern und Lehrerinnen wahrgenommen, die aktuell Förderunterricht in der Jahrgangsstufe erteilen. Der Terminrahmen wird jeweils von der Schulleitung vorgegeben, die Organisation übernimmt der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin, der/die auch Protokoll führt.

Das Thema „Fördern und Fordern“ wird künftig regelmäßig Tagesordnungspunkt der Fachbereichskonferenzen. Förderunterricht erteilende Lehrkräfte berichten in diesen Konferenzen und Pädagogischen Dienstbesprechungen. Diese Berichte sind Grundlage für weitere Planungen. Die Fachkonferenzen der Kernfächer erstellen einen Plan über mögliche Fördermaßnahmen für begabte und leistungsschwächere Schüler. Er könnte sich auf die Doppeljahrgänge 5/6, 7/8 und 9/10 beziehen. Sollten mittelfristig A-Kurse eingerichtet werden (s. Maßnahmeplan) müssten für die entsprechenden Stufen Kurspläne erarbeitet werden.

 

Wie fördern wir leistungsstarke Schüler und Schülerinnen?

Ab dem Schuljahr 2011/2012 werden aufsteigend ab Klasse 9 zunächst in Mathematik A-Kurse eingerichtet. Bei positiver Resonanz sollen  in den höheren Klassen mittelfristig in allen Kernfächern die Anforderungen für gute Schüler und Schülerinnen erhöht werden. Die Kernfachlehrkräfte schlagen die entsprechenden Schüler und  Schülerinnen vor.

Für naturwissenschaftlich begabte Schüler und Schülerinnen besteht die Möglichkeit, am Unterricht der nächsthöheren Klassenstufe teilzunehmen. Dies kann einen evtl. Übergang zum Gymnasium erleichtern. Diese Maßnahme erfolgt in Absprache mit  Schulleitung, Eltern und Klassenlehrkräften.

 

Wie fördern wir unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler, wenn die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen nicht zur erfolgreichen Mitarbeit ausreichen?

Soweit es die personellen Ressourcen erlauben, wird klassenübergreifender Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils in den Klassenstufen 5 und 6 eingerichtet.

Möglichst ist eine Fachkraft einzusetzen, die auch in der Klassenstufe unterrichtet.

Es ist darauf zu achten, dass alle eingeteilten Schülerinnen und Schüler am Förderunterricht teilnehmen können. Falls Eltern eine Teilnahme nicht wünschen, ist diesem nach Beratung stattzugeben.

Für die Zuweisung zu den einzelnen Förderkursen sind die Fachlehrkräfte in den genannten Fächern zuständig. Sie klären den individuellen Förderbedarf und kooperieren mit der eingeteilten Fachlehrkraft des jeweiligen Förderkurses.

Über die Inhalte des Förderunterrichts entscheidet die eingeteilte Fachlehrkraft.

Wünschenswert wäre ein während der Unterrichtszeit regelmäßig besetzter Trainingsraum. Hier würde unsere Maxime, Verhaltensprobleme im persönlichen Gespräch mit dem Schülern oder der Schülerin zeitnah anzugehen, organisatorisch erleichtert. Dieses ist allerdings von einer ausreichenden Ausstattung mit sozialpädagogischem Personal abhängig.

 

Wie fördern wir Schüler und Schülerinnen, deren Arbeitsverhalten die Erwartungen nicht erfüllt?

Ideal wäre eine 7. Stunde als Verfügungsstunde (1- 2mal/ Woche), um Versäumtes zeitnah aufzuholen und eine Einstellungsänderung zu erleichtern.Für lernschwache Schülerinnen und Schüler wäre eine Doppelbesetzung im Unterrichtseinsatz wünschenswert. Die Unterrichtsversorgung lässt derzeit solche Möglichkeiten nicht zu.

 

Wie erweitern wir die Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen, die ein angemessenes Sozial- und Arbeitsverhalten zeigen und mehr Verantwortung tragen wollen?

– Schulsanitätsdienst
– Schulsportassistenten
– Tutorensystem
– Mitarbeit in naturwissenschaftlichen Fachräumen
– Aufsichten und Arbeitsgemeinschaften unterstützen
– Arbeitsgemeinschaften: Homepage, Teilnahme an Wettbewerben…

 

Wie werden die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband gefördert?

  • Binnendifferenzierung

In verschiedenen Unterrichtssequenzen ist eine Binnendifferenzierung möglich, um Schülerinnen und Schüler zusammenzufassen die vergleichbare Lernvoraussetzungen und Lernfortschritte aufweisen. Ziel dabei sollte es sein, dass leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler nicht überfordert und leistungsstärkere nicht unterfordert werden.

 

  • Offene Unterrichtsformen

Unterrichtsformen wie Freiarbeit, Wochenplanarbeit, Stationen lernen usw. ermöglichen eine differenzierte Aufgabenstellung. Auf diese Weise können Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen oder besonderen Begabungen und Interessen gefördert werden.

Diese Unterrichtsformen sind in die Arbeitspläne der einzelnen Fächer aufzunehmen.

 

  • Methodenvielfalt

Unterschiedliche Unterrichtsmethoden, die selbst gesteuertes Lernen der Schülerinnen und Schüler, gemeinsame Lernprozesse im Klassenverband oder der Lerngruppe und angeleitetes individuelles Lernen ermöglichen, sollten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Im Methodenkonzept der Schule sind die Leitfächer verschiedener Methoden genannt. Diese sollten aber in allen Fächern sinnvoll angewandt  und in die Arbeitspläne aufgenommen werden.

 

  • Förderunterricht im Klassenverband

Der Verfügungsblock steht allen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern für besondere Fördermaßnahmen zur Verfügung. Auch sind Förderkurse im Klassenverband eingerichtet.

 

  • Sportförderung

Ziel ist der Abbau von Entwicklungs- und Lerndefiziten, aber auch der Ausbau bestimmter sportlicher Fähigkeiten. Bewegungsauffälligkeiten wie z. B. Haltungsschwächen, Ausdauerschwächen, Koordinationsschwächen oder Verhaltensauffälligkeiten wie z. B. überaktives, ängstliches, aggressives Verhalten sollen mithilfe der Sportförderung entgegengewirkt werden.

Dazu dienen Sport-Arbeitsgemeinschaften, innerschulische Vergleichswettbewerbe, Bewegungsspiele während der Pause, Zirkusprojekte auf Klassenfahrten, Teilnahme an Wettbewerben wie „Jugend trainiert für Olympia“, Schulvergleichswettkämpfe, Kooperationen mit Sportvereinen.

 

Wie fördern wir Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen?

Befriedigende Deutschkenntnisse sind die Grundlage jeden Schulerfolges.

Schüler der Klassen 5 bis 10, deren Muttersprache nicht deutsch ist, können an Deutschkursen des Diakonischen Werks Diepholz teilnehmen.

Soweit die Lücken im Fach Englisch auch durch intensive Nacharbeit nicht geschlossen werden können, sollte so früh wie möglich nach den rechtlichen Vorgaben eine Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache veranlasst werden.

 

Wie werden  besondere Fähigkeiten, Kenntnisse und Begabungen gefördert?

Die Schule bemüht sich entsprechend ihrer Möglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler mit besonderen Fähigkeiten geeignete Angebote zu schaffen. Dieses geschieht durch Arbeitsgemeinschaften, Wahlpflichtkurse, Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Vereinen und die Teilnahme an Wettbewerben.

Die Schule verschafft den betroffenen Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten, ihre besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse und Begabungen der Schulgemeinschaft oder auch einer größeren Öffentlichkeit zu zeigen (Schulfeste, Abschlussfeiern, Theaterauftritte, Auftritte der Schulband usw.).

Wir würdigen die besonderen Leistungen unserer Schüler durch öffentliche Darstellung.

 

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