Schulordnung
I. Allgemeine Verhaltensweisen
- In unserer Schule übernehmen Lehrer / Lehrerinnen und Schüler / Schülerinnen die Verantwortung für die Erhaltung und Sauberkeit der Einrichtungen und Anlagen sowie für den Schutz von Umwelt und Natur.
- Kein Schüler, keine Schülerin darf andere bedrohen, angreifen, hänseln, ihnen Schaden oder Schmerzen zufügen.
Jeder Schüler und jede Schülerin sollte sich ohne Angst in der Schule und auf dem Schulweg bewegen können. - Das Werfen von Gegenständen sowie von Schnee und Eis ist verboten.
- Alkohol, Tabakwaren und jugendgefährdende Medien dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
- Laserpointer dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Lehrer dürfen Laserpointer zu Unterrichtszwecken verwenden.
II. Pausenordnung
- Morgens vor dem Unterricht und in den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle, aber nicht in den Fluren oder in den Klassenräumen auf.
- Die Schüler und Schülerinnen bleiben in den kleinen Pausen in den Klassenräumen. Spätestens mit dem Gong sind die Türen zu schließen.
III. Schulgelände
- Das Schulgelände darf von den Schülern und Schülerinnen in den Pausen und in den Frei- und Wartestunden nicht verlassen werden.
- Die Schüler / Schülerinnen stellen nach Unterrichtsschluss alle Stühle hoch und hinterlassen ihren Platz und den Klassenraum in sauberem Zustand. Jede Schülerin, jeder Schüler ist für die Sauberkeit des jeweiligen Klassenraumes und der Schule verantwortlich.
- Fahrräder dürfen bis zum Fahrradständer und ab dem Fahrradständer gefahren werden, sofern rücksichtsvoll und mit angepasster Geschwindigkeit das Vorrecht der Fußgänger beachtet wird.
- Flure und Fluchttüren dürfen nicht mit Taschen vollgestellt werden. Fluchttüren sind nur im Alarmfall zu benutzen.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden die Eltern benachrichtigt und verschiedene Erziehungsmittel eingesetzt. Dazu gehören z.B. Arbeiten für die Schulgemeinschaft wie Aufräumen der Pausenhalle, Gartenpflege usw. Bei besonders großen oder wiederholten Verstößen entscheidet die Klassenkonferenz über weitere Maßnahmen.